Allgemeines Beratungshilfe Prozeßkostenhilfe € Rechtschutzversicherung |
RechtschutzversicherungSie können das Risiko hinsichtlich der Kosten für Rechtsstreitigkeiten auch über eine Rechtsschutzversicherung absichern. Grundsätzlich gilt:In einer üblichen (Familien-) Rechtsschutzversicherung sind in der Regel Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich Zivil- und Arbeitsrecht sowie diversen anderen Rechtsgebiete versichert. Hier gibt es jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedliche Regelung. Die meisten Rechtsschutzversicherer beschränken z. B. den Versicherungsschutz im Sozial- oder Steuerrecht auf die gerichtlichen Verfahren. Wird daher ein Rechtsanwalt für Sie bereits im Antrags-, Anhörungs- oder Widerspruchsverfahren tätig, so übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherer hierfür die Kosten nicht.Es gibt jedoch auch Rechtsschutzversicherungen, die den Versicherungsschutz auch auf die Tätigkeit außerhalb eines Gerichtsverfahrens erweitern. Näheres hierzu müssten Sie bei dem jeweiligen Rechtsschutzversicherer erfragen. Es lohnt sich dabei jedoch ein Blick ins Kleingedruckte. Darüber hinaus kann es im Rahmen des Abschlusses der Versicherung der Ausschluss bzw. die Einbeziehung bestimmter Risiken wie z.B. Mietrecht, Verkehrsrecht oder Arbeitsrecht vereinbart werden. Ob die bei Ihnen vorhandene Versicherung den konkreten Bereich Ihres aktuellen Problems abdeckt, können Sie der Versicherungspolice entnehmen. Wir beraten Sie hierbei aber auch gerne. Bitte beachten Sie, dass in vielen Rechtsschutzversicherungsverträgen eine Eigenbeteiligung je Versicherungsfall vereinbart wird. Sofern ein Versicherungsschutz besteht, übernehmen wir die Einholung einer Deckungszusage bei dem Rechtsschutzversicherer, so dass für Sie hier keine Mühe entstehen. Haben Sie noch keine Rechtsschutzversicherung? Lohnt es sich für Sie, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wenn noch keine vorhanden ist? Dies hängt von Detailfragen ab, die abhängig von der konkreten Streitfrage beantwortet werden müssen. |